Ärztliche Verordnung
Für Ergotherapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Damit ein Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse rückerstattet wird, müssen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.
Üblicherweise umfasst die erste Verordnung 10 Behandlungseinheiten.
Die Therapie erfolgt im gewohnten Umfeld, d. h. durch einen Hausbesuch – auch das muss auf der Verordnung durch den Arzt vermerkt sein: „10 x Ergotherapie à 60 Min. + Hausbesuch“
Beim ersten Termin benötigen Sie noch keinen Verordnungsschein.
Am Ende des Therapieblocks können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung der Kosten einreichen.
Manche Zusatzversicherungen refundieren ebenfalls einen Teil der Ergotherapiekosten – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung!
Kosten
Den jeweiligen Tarif erfragen Sie bitte bei Ihrer Therapeutin.
Absagen
Sagen Sie bitte spätestens 1 Tag vor dem Termin per Email oder telefonisch ab.
Weitere Informationen zum Therapieablauf erhalten Sie von Ihrer Ergotherapeutin.